Für Unternehmen ist der Schutz personenbezogener Daten ein wichtiger Bestandteil, um sich vor Reputationsverlust und teuren Bußgeldern zu schützen. Warum es außerdem wichtig ist, einen professionellen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen und welche Vorteile dies für Unternehmen hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was ist ein Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter ist eine Person, die im Unternehmen dafür verantwortlich ist, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten und die notwendigen Richtlinien erstellt und umgesetzt werden. Sie überwacht und kontrolliert den Umgang mit personenbezogenen Daten und informiert die Mitarbeiter über ihre Pflichten im Hinblick auf den Datenschutz. Der HTML-Code für ein Leerzeichen ist folgender:
In vielen Fällen ist ein Datenschutzbeauftragter in deutschen Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere wenn das Unternehmen besonders sensible Daten verarbeitet oder mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt. Aber auch mit weniger Mitarbeitern kann es sinnvoll sein, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Denn bei Verstößen gegen die DSGVO drohen nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch ein Vertrauensverlust der Kunden.
Ein guter Datenschutzbeauftragter arbeitet eng mit der Geschäftsführung zusammen und sorgt dafür, dass das Unternehmen datenschutzkonform arbeitet. Durch seine Arbeit wird das Risiko von Datenpannen minimiert und das Vertrauen der Kunden gestärkt.
Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter nach der DSGVO?
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind gesetzlich festgelegt und umfassen:
- Die Unterrichtung und Beratung der Unternehmen und Mitarbeiter hinsichtlich der Pflichten nach den Datenschutzgesetzen.
- Die Überwachung und Überprüfung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften und Strategien für den Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter.
- Beratungen im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und der Überwachung ihrer Durchführung.
- Die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Anlaufstelle für diese.
Welche Qualifikationen muss ein Datenschutzbeauftragter haben?
Die DSGVO sieht vor, dass ein Datenschutzbeauftragte jedenfalls Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechtes und der Datenschutzpraxis besitzen muss. Aufgrund der zunehmenden Komplexität im Bereich des Datenschutzes und der vielfältigen Rechtsprechung sollte der Datenschutzbeauftragte jedenfalls über eine juristische Ausbildung sowie Erfahrungen im Projektmanagement verfügen.
Wer darf nicht als Datenschutzbeauftragter benannt werden?
Bestimmte Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten können einen Interessenskonflikt auslösen. Insbesondere handelsrechtliche Geschäftsführer einer GmbH, persönlich haftende Gesellschafter in der OG und KG als auch IT-Leiter von Unternehmen sowie Personen mit einem bestimmten Naheverhältnis zu diesen Personen dürfen nicht als Datenschutzbeauftragte bestellt werden.
Kann ein Datenschutzbeauftragter auch freiwillig bestellt werden?
Ja, die freiwillige Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist möglich. Denn die Regelungen der DSGVO müssen unabhängig der Unternehmensgröße, des Umsatzes oder der Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in jedem Unternehmen umgesetzt werden. Eine freiwillige Bestellung hilft zudem, die DSGVO effektiv umzusetzen und stellt einen Wettbewerbsvorteil für Unternehmen dar.
Inwieweit kann die Bestellung eines (freiwilligen) Datenschutzbeauftragten ein Vorteil für Unternehmen sein?
Für viele Kunden ist der korrekte Umgang mit Ihren Daten ein sensibles Thema und hat einen hohen Stellenwert bei der Kaufentscheidung. Die Einhaltung der DSGVO und die Transparenz über die professionelle Umsetzung ist daher ein ernst zu nehmender Punkt für Unternehmen und neben der gesetzlich verlangten Umsetzung eine Investition in Vertrauen.
Durch die Bestellung machen Sie klar, dass Ihnen die Einhaltung des Datenschutzes wichtig ist. Damit zeigen Sie Professionalität und erhalten letztendlich mehr Vertrauen bei Ihren Kunden, Geschäftspartnern und auch Mitarbeitern.
Kann auch ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
Ja, die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten ist möglich und aufgrund der Expertise in der Regel professioneller, günstiger und flexibler als ein eigener Mitarbeiter.
Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet zahlreiche Vorteile gegenüber einem internen Mitarbeiter. Ein Vorteil ist seine Flexibilität, da er keinen speziellen Kündigungsschutz genießt und somit effektiver arbeiten kann. Zudem ist ein externer Datenschutzbeauftragter aufgrund der Erfahrung als Experte auf dem Gebiet eher akzeptiert und hat eine höhere Durchsetzungskraft als ein interner Mitarbeiter. Auch das Vertrauen des Betriebsrats ist bei einem externen Datenschutzbeauftragten oft höher.
Ein weiterer Vorteil ist seine Expertise in der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen aufgrund der Erfahrung und im Idealfall einer juristischen Ausbildung. Das bedeutet eine höhere Qualität in der Beurteilung und Umsetzung der Anforderungen. Durch den Abstand zum Unternehmen wird „Betriebsblindheit“ vermieden, was oft ein großer Vorteil ist. Durch die klare Festlegung der Zuständigkeiten können Interessenskonflikte vermieden werden und das Unternehmens kann sich auf sein Kerngeschäft, die eigenen Kapazitäten und Mitarbeitenden konzentrieren. Insgesamt bietet ein externer Datenschutzbeauftragter also viele Vorteile, die es lohnen, über eine externe Vergabe nachzudenken.
Zusammenfassung: Prüfen Sie, ob Sie in einen externen Datenschutzbeauftragten investieren.
Die DSGVO stellt klare Anforderungen an Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Viele Unternehmen müssen daher einen Datenschutzbeauftragten benennen und überlegen, ob sie sich für die Vorteile eines professionellen externen Datenschutzbeauftragten entscheiden und gleichzeitig in den Vertrauensaufbau zu Kunden und Geschäftspartnern investieren.
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